Ra 2015/11/0101•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0101
Ra 2015/11/0101Corte amministrativa suprema28 gen 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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