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Ra 2015/11/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0079
Ra 2015/11/0079Corte amministrativa suprema1 mar 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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