Ra 2015/11/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0049
Ra 2015/11/0049Corte amministrativa suprema8 lug 2015
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt B) des angefochtenen Erkenntnisses (Abweisung der Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vom 8. Jänner 2015) richtet, zurückgewiesen.
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