Ra 2015/10/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0076
Ra 2015/10/0076Corte amministrativa suprema27 apr 2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten
Das angefochtene Erkenntnis wird, insoweit damit die Auflage 2. des Bescheides der Revisionswerberin vom 11. März 2014, Zl. Va-888-889/15, "ersatzlos gestrichen" wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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