Ra 2015/10/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0063
Ra 2015/10/0063Corte amministrativa suprema16 mar 2016
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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