Fr 2015/10/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/10/0002
Fr 2015/10/0002Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss binnen drei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.