Ra 2015/09/0129•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0129
Ra 2015/09/0129Corte amministrativa suprema2 mag 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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