Ra 2015/09/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0092
Ra 2015/09/0092Corte amministrativa suprema25 nov 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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