Fr 2015/09/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/09/0001
Fr 2015/09/0001Corte amministrativa suprema20 ott 2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Wien hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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