Ra 2015/08/0214•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0214
Ra 2015/08/0214Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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