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Ra 2015/08/0178•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0178
Ra 2015/08/0178Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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