Ra 2015/08/0165•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0165
Ra 2015/08/0165Corte amministrativa suprema7 gen 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als mit ihm der Bescheid der revisionswerbenden Behörde vom 27. April 2015 hinsichtlich des Widerrufs des Arbeitslosengeldes aufgehoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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