Ra 2015/08/0164•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0164
Ra 2015/08/0164Corte amministrativa suprema12 ago 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.