Ra 2015/08/0158•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0158
Ra 2015/08/0158Corte amministrativa suprema28 dic 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.