Ra 2015/08/0140•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0140
Ra 2015/08/0140Corte amministrativa suprema6 lug 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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