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Ra 2015/08/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0076
Ra 2015/08/0076Corte amministrativa suprema9 set 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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