Ro 2015/08/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0001
Ro 2015/08/0001Corte amministrativa suprema7 apr 2016
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Februar 2014, HVBA- 1269 281065, abgewiesen wird.
Das Kostenbegehren der Revisionswerberin wird abgewiesen.
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