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Ra 2015/07/0175•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0175
Ra 2015/07/0175Corte amministrativa suprema28 apr 2016
Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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