Ra 2015/07/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0108
Ra 2015/07/0108Corte amministrativa suprema30 mar 2017
Verfahrensbestimmungen Allgemein Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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