Ra 2015/07/0067•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0067
Ra 2015/07/0067Corte amministrativa suprema27 apr 2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt des Spruches Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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