Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0067

Ra 2015/07/0067Corte amministrativa suprema27 apr 2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt des Spruches Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2017

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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