Ra 2015/07/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0039
Ra 2015/07/0039Corte amministrativa suprema28 mag 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
2. Der Antrag auf Aufhebung des hg. Beschlusses vom 26. März 2015, Ra 2015/07/0039-3, und auf Feststellung der Rechtzeitigkeit der eingebrachten Revision wird zurückgewiesen.
3. Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit hg. Beschluss vom 26. März 2015, Ra 2015/07/0039-3, abgeschlossenen Verfahrens wird abgewiesen.
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