Ro 2015/07/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0005
Ro 2015/07/0005Corte amministrativa suprema30 mag 2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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