Ra 2015/06/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0107
Ra 2015/06/0107Corte amministrativa suprema25 mag 2016
1. Das mit hg. Erkenntnis vom 11. März 2016, Zl. Ra 2015/06/0107-12, abgeschlossene Verfahren wird hinsichtlich des die Antragstellerin betreffenden Kostenausspruches wiederaufgenommen.
2. Das Land Burgenland hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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