Ra 2015/06/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0107
Ra 2015/06/0107Corte amministrativa suprema11 mar 2016
Planung Widmung BauRallg3 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Das Land Burgenland hat der zweitmitbeteiligten Marktgemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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