Ra 2015/06/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0089
Ra 2015/06/0089Corte amministrativa suprema14 apr 2016
Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Gemeinde G hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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