Ra 2015/06/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0068
Ra 2015/06/0068Corte amministrativa suprema30 set 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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