Ro 2015/06/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0020
Ro 2015/06/0020Corte amministrativa suprema30 ago 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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