Ra 2015/06/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0013
Ra 2015/06/0013Corte amministrativa suprema11 mar 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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