Ra 2015/05/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0042
Ra 2015/05/0042Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Sachverständiger Besonderes Fachgebiet
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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