Ra 2015/05/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0005
Ra 2015/05/0005Corte amministrativa suprema29 set 2015
Fertigungsklausel
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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