Ra 2015/04/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0061
Ra 2015/04/0061Corte amministrativa suprema11 nov 2015
Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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