Ra 2015/04/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0052
Ra 2015/04/0052Corte amministrativa suprema10 ott 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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