Ra 2015/04/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0050
Ra 2015/04/0050Corte amministrativa suprema20 apr 2016
Spruchpunkt IV des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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