Ra 2015/04/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0028
Ra 2015/04/0028Corte amministrativa suprema5 apr 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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