Ra 2015/03/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0059
Ra 2015/03/0059Corte amministrativa suprema27 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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