Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0051

Ra 2015/03/0051Corte amministrativa suprema30 ott 2015

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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