Ro 2015/03/0037•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0037
Ro 2015/03/0037Corte amministrativa suprema20 dic 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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