Ra 2015/03/0016•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0016
Ra 2015/03/0016Corte amministrativa suprema30 giu 2015
Spruch und Begründung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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