Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0236

Ra 2015/02/0236Corte amministrativa suprema15 apr 2016

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.2016

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Spruchpunkt A I.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

und II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen (hinsichtlich Spruchpunkt A II.) wird die Revision

zurückgewiesen.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.