Ra 2015/02/0165•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0165
Ra 2015/02/0165Corte amministrativa suprema27 mar 2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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