Ra 2015/02/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0108
Ra 2015/02/0108Corte amministrativa suprema5 mag 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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