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Ra 2015/02/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0028
Ra 2015/02/0028Corte amministrativa suprema19 dic 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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