Ro 2015/02/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0016
Ro 2015/02/0016Corte amministrativa suprema9 set 2016
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 sowie der erstmitbeteiligten Partei M J Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.
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