Ro 2015/02/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0015
Ro 2015/02/0015Corte amministrativa suprema11 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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