Fr 2015/02/0003•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/02/0003
Fr 2015/02/0003Corte amministrativa suprema7 set 2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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