Ra 2015/01/0208•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0208
Ra 2015/01/0208Corte amministrativa suprema15 mar 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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