Ra 2015/01/0123•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0123
Ra 2015/01/0123Corte amministrativa suprema6 lug 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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