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Ra 2015/01/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0033
Ra 2015/01/0033Corte amministrativa suprema20 dic 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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