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Ra 2014/22/0181•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0181
Ra 2014/22/0181Corte amministrativa suprema23 giu 2015
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen bei zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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