Ra 2014/22/0148•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0148
Ra 2014/22/0148Corte amministrativa suprema5 mag 2015
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Erkenntnisse werden, soweit darin die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 41a Abs. 9 NAG zurückgewiesen werden (Spruchpunkt II), wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat jeder der revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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